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RATGEBER · STAND 16.10.2026

Zahnimplantat: Kasse, Festzuschuss, Eigenanteil (2026)

Beim Zahnimplantat zahlen Kasse und du aus getrennten Töpfen. Die Kasse beteiligt sich nur am Zahnersatz auf dem Implantat, nicht am Implantat selbst. Hier siehst du, wie hoch der Zuschuss heute ist, was sich zum 1. Januar 2027 ändert und welcher Teil bei dir bleibt. Was medizinisch für dich passt, klärst du mit deiner Zahnärztin oder deinem Zahnarzt.

Was die Kasse beim Implantat zahlt und was nicht

Das Implantat und die Operation bezuschusst die Kasse nicht. Nach § 28 SGB V gehören implantologische Leistungen nicht zur zahnärztlichen Behandlung der Kasse, und die Kassen dürfen sie nicht bezuschussen. Laut TK zahlst du das Implantat und die zugehörigen Leistungen komplett selbst. Die AOK führt Zahnimplantate und Implantat-Operationen unter den Leistungen auf, die nicht zur Regelversorgung gehören.

Eine Ausnahme gibt es nur in seltenen Fällen, die der Gemeinsame Bundesausschuss festlegt. Solche Fälle musst du vor Behandlungsbeginn beantragen. Die Kasse prüft sie zuerst. Ob bei dir ein Ausnahmefall vorliegt, klärst du mit ihr.

Für den Zahnersatz auf dem Implantat gilt etwas anderes. Die TK zahlt einen Festzuschuss für den Zahnersatz, der auf dem Implantat befestigt wird. Seine Höhe richtet sich nach der Regelversorgung. Die KZBV nennt ein Implantat mit Krone anstelle der Regelversorgung Brücke als Beispiel für eine andersartige Versorgung. Weil die Festzuschüsse gleich bleiben, fällt dein Eigenanteil deutlich höher aus.

Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), AOK – Die Gesundheitskasse, Techniker Krankenkasse, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Techniker Krankenkasse, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

Festzuschuss heute und ab 2027

Die Prozentzahlen beziehen sich auf die festgesetzten Beträge der jeweiligen Regelversorgung, nicht auf die Summe deiner Rechnung. So steht es im Gesetz.

Der Gesetzestext knüpft an die Bewilligung des Festzuschusses an, nicht an den Behandlungstermin. Beim Zahnersatz gilt: Die Praxis fängt grundsätzlich erst an, wenn die Kasse den Festzuschuss festgesetzt hat. Erkundige dich bei deiner Kasse, welches Datum für deinen Plan als Bewilligung gilt. Die Zusage zum Plan gilt ein halbes Jahr. Danach kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden.

Der Stichtag ändert nichts an deinem Anspruch auf Aufklärung. Die Praxis muss dich so rechtzeitig aufklären, dass du wohlüberlegt entscheiden kannst. Euro-Beträge für 2027 nennt keine der geprüften Quellen. Die Zusammenfassung zu deinem Plan weist den voraussichtlichen Festzuschuss aus, bei bekanntem Bonusheft inklusive Bonus.

Quellen: Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), Techniker Krankenkasse, Bundesgesetzblatt (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz), Bundesgesetzblatt (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Verbraucherzentrale, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)

Härtefall bei geringem Einkommen

Bei geringem Einkommen übernimmt die Kasse die Regelversorgung vollständig. Diese Härtefallregelung bleibt trotz der Absenkung bestehen. Beim Zahnersatz prüft deine Krankenkasse vor Beginn der Behandlung, ob ein Härtefall vorliegt.

Fällst du unter die Härtefallregelung und wählst mehr als die Regelversorgung, etwa ein Implantat mit Krone, erhältst du von der Kasse den Festzuschuss in Höhe von 100 Prozent. Die darüber hinausgehenden Kosten zahlst du als Eigenanteil.

Quellen: Techniker Krankenkasse, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

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